Der VFDB-Ortsverband Braunschweig (Z01) lädt zu seiner Jahreshauptversammlung am 16. November ab 18 Uhr ein.
Mitglieder und Gäste treffen sich im „Restaurant Fehlton“ in der Hildesheimer Straße 5 in 38159 Vechelde.
Bitte meldet euch hierzu auf dem OV-Kalender auf der Homepage von Z01 an, damit genügend Plätze reserviert werden können.
Es gelten die am Versammlungstag gültigen Regeln.

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Der Zwischenstand der DARC-Clubmeisterschaft “Stern”, der ja auch in die Wertung von “VFDB Aktiv” einfließt, belegen in der Wertung Z die OV Suhl-Ilmenau (Z90) vor dem OV Weiden (Z64) und dem OV Landshut (Z76).
Hier kann der aktuelle Stand auf der DARC-Webseite im Bereich des Contest-Referates eingesehen werden.

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Die Auswertung des CW-Contests des VFDB e.V. vom 9. Oktober ist abgeschlossen.
Die Funkbedingungen auf 40 m waren ufb, Stationen aus dem Nahbereich waren mit 599 zu arbeiten.
Die Beteiligung der VFDB-Stationen war etwas besser als im Vorjahr, Stationen außerhalb des VFDB waren dafür weniger aktiv.
Beim Teil 5 auf 80 m gingen 22 Logs von VFDB-Stationen ein.
Den ersten Platz belegte DL6RDE, OM Charlie aus Z64 (Weiden) vor DD5DD, OM Harald vom OV Z90 (Suhl) und DF0DBP mit OM Werner DJ2XW vom OV Celle (Z84).
Beim Teil 6 auf 40 m gingen 20 Logs ein. Platz 1 erreichte OM Harald DD5DD vor DL0YLZ mit OP Marie-Luise DF7PM vom OV Osteland (Z24) und DL0UE mit OP Joachim DL6ON vom OV Celle (Z84).
In der Gästewertung gingen im Teil 5 sechs und im Teil 6 acht Logs ein.
Hier siegte im Teil 5 OM Alwin, DL4NBW und im Teil 6 OM Andreas, DL1PAN mit DM7X beide vom DARC-OV Eichstätt (B41).

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Der Bezirksverband Thüringen hat satzungsgemäß die OVV der Ortsverbände Erfurt (Z83), Gera (Z88) und Suhl-Ilmenau (Z90) zur BV-Versammlung am 20.11.2021 um 11:00 Uhr eingeladen. Die Versammlung findet in Erfurt im Restaurant „Reseda“ in der Roßlauer Straße 1 statt. Weitere Einladungen ergingen an den DARC-Distriktsvorsitzenden Thüringen, Roland DK4RC sowie an den VFDB-Hauptvorstand in Vertretung an Jürgen DH2OP.

BVV Thüringen
Norbert, DF1ASG.

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Die Pressestelle der BNetzA hat auf die ab den 1. Oktober 2021 neue geltenden Gebühren hingewiesen.
Zur Kostendeckung der Verwaltung werden nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes Gebühren und Auslagen erhoben.
Diese wurden im Rahmen der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur ermittelt und festgesetzt.
Der Abschnitt 3 der vorgenannten Verordnung enthält die Beträge, die für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Amateurfunkverordnung ab dem 1. Oktober 2021 erhoben werden.

Für die Funkamateure bedeutet dies, dass einige Positionen günstiger werden (z. B. Prüfungsgebühr, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Sonderrufzeichen), andere Behördenleistungen jedoch künftig bezahlt werden müssen (z. B. Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften, Änderung der Zulassungsdaten).

In der Anlage kann man die detaillierten Gebührenpositionen für den Amateurfunkdienst nachlesen.

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