Beim Hauptvorstand haben sich Mitglieder aus unterschiedlichen Regionen gemeldet, die sich über mangelnde Informationen ihrer Ortsverbände in den seit über einem Jahr herrschenden Kontaktbeschränkungen beklagt haben. Gerade wir als Funkamateure sollten solche Probleme eigentlich nicht haben. Berichte im VFDB-Rundspruch sowie positive Rückmeldungen aus persönlichen Gesprächen zeigen aber deutlich, dass es auch anders geht. Viele Mitglieder haben dank virtueller Treffen wieder Kontakt zu ihrem Ortsverband gefunden.

Die gute Auslastung der vom VFDB angemieteten BBB-Plattform zeigt dies ebenfalls deutlich. Natürlich kann mangelnde Kommunikation in den Orts- und Bezirksverbänden nicht von oben geregelt werden. Mitglieder mit entsprechendem Bedarf nach mehr Kommunikation sollten bitte ihre regionalen Ansprechpartner kontaktieren und hier für Schwung sorgen. Die Kontaktdaten aller Bezirks- und Ortsverbände sind auf der VFDB-Homepage gelistet. 

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„Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an Teilnehmern je Termin wiederaufgenommen werden.“ Dies meldet die Bundesnetzagentur aktuell auf ihrer Webseite. „Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zu einer Prüfung eingeladen wurden und deren Prüfung abgesagt werden musste, erhalten von uns weitergehende Informationen auf dem Postweg“, heißt es weiter in der Veröffentlichung.

Aktuelle Prüfungstermine könne hier nachgelesen werden. Mit Stand 4. Juni 21 sind im Juni noch Termine in Göttingen und München frei. Die Behörde ist jedoch bemüht, baldmöglichst wieder Amateurfunkprüfungen in allen zuständigen Niederlassungen anbieten zu können.

Wer gerne US-amerikanische Lizenzklassen erwerben will, kann sich hier auf der Homepage durch den Beitrag informieren.

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Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr lädt der VFDB auch in diesem Jahr zu seinem DLPX-Contest ein.
Die Ausschreibung wurde modifiziert:
Als Ziffernaustausch wird in jedem Fall eine lfd. Nummer und zusätzlich, falls vorhanden, der DOK verlangt.

Die weiteren Bedingungen sind:

  • Jedes QSO zählt einen Punkt.
  • Jeder Prefix aus DL (von DA0 bis DR9) sowie alle Sonderstationen des VFDB sind Multiplikatoren.

Der DLPX-Contest wird am Sonntag, 17. Januar 2021 zwischen 13:00 und 16:59 Uhr UTC
auf dem 80- und 40-m-Band in CW und SSB stattfinden, Bandwechsel können beliebig oft erfolgen.
Die genaue Ausschreibung ist hier nachzulesen.
DO5HCS hat eine Excel-Tabelle für die Auswertung entwickelt, HamOffice und UcxLog haben den Contest in ihrer Software  aufgenommen.

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Am 30. Dezember haben sich Mitglieder aus dem BV Nordrhein unter Leitung des BVV Martin, DL2JMK online über die Videokonferenz-Plattform des VFDB getroffen. An die ebenfalls teilnehmenden Hauptvorstandsmitglieder wurde der Wunsch herangetragen, den einstmals beliebten VFDB-Marktplatz wieder aufleben zu lassen. Dieser war im Zuge der DSGVO eingestellt worden. Einige Teilnehmer werden sich an der Rekonstruktion der Mailadressen beteiligen und vielleicht könnte der Marktplatz so wieder neu entstehen. Vorstandsmitglied Heribert, DG9RAK hat die Teilnehmer auf die sehr gut gestalteten Flohmarktkanäle im Messenger Dienst “Telegram” verwiesen. Wer zu einem der Kanäle hinzugefügt werden will, kann sich an Heribert, DG9RAK per VFDB-Mail wenden.

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In den letzten Wochen haben den Vorstand viele Anfragen über Verhaltensweisen in der Umsetzung der Geschäftsordnung des VFDB e.V. erreicht. Hierzu können derzeit den verantwortlichen OVV und BVV folgende Hintergründe an die Hand gegeben werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Ausfertigungsdatum 27.03.2020 dies bereits gesetzlich geregelt. Wer sich dafür näher interessiert, kann hier den Einstieg für eigene Recherchen finden.

Die Regelungen für unser Vereins Leben im Einzelnen:

  • Eine rechtmäßig ausgefallene Versammlung muss nicht später nachgeholt werden.
  • Sämtliche Formalitäten für trotzdem durchgeführte Versammlungen sind einzuhalten.
  • Den Versammlungsteilnehmern darf die Teilnahme nicht unter Angabe von Gründen, die aus den Kontaktbeschränkungen herrühren, verwehrt werden.
  • Es besteht zurzeit keine zwingende Notwendigkeit, Versammlungen durchzuführen.
  • Sollten in Untergliederungen Amtsträger ihr Amt nicht mehr ausüben wollen oder können, so hat dessen Vertreter die Amtsgeschäfte weiterzuführen.
  • Sollte sich kein Amtsträger finden, ist die übergeordnete Untergliederung kommissarisch mit den Amtsgeschäften zu betrauen

Bei Fragen steht euch die Geschäftsstelle gerne Rede und Antwort.

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