Das Amateurfunkgesetz wird heute 70 Jahren alt.
Das deutsche Amateurfunkgesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen.
Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz.
Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen.
(Quelle Wikipedia)
Mitglieder des späteren VFDB e.V. waren maßgeblich an der Gestaltung beteiligt.
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