Die satzungsgemäßen Teilnehmer der Hauptversammlung legten in einer, im August per E-Mail durchgeführten Meinungsabfrage die Zahlungsmodalitäten für die Standortkosten für ein weiteres Jahr fest. Mit großer Mehrheit wurde der Hauptvorstand von den BVVen beauftragt, den über 100 € Jahresmiete hinausgehenden Betrag aus der Hauptkasse zu tragen. Das heißt, dass die Standortmieten für das Jahr 2021 zum Teil wieder vor Ort erbracht werden müssen. In der neu geplanten Hauptversammlung 2021 wird dieses Thema sicherlich mehr Zeit für eine weitreichende Entscheidung für die Jahre nach 2021 benötigen. Es liegen schon Anträge zu diesem und anderen Themen vor.
Für den Vorstand
Heribert, DG9RAK
1. Vorsitzender VFDB e.V.