Haben Sie schon einmal etwas vom „ENGAGIERTER RUHESTAND“ gehört?
Ganz bestimmt!
Wenn Sie als Beamter das 55. Lebensjahr erreicht haben, dann werden Sie auch schon einmal über ihren Ruhestand nachgedacht haben. Eventuell haben Sie auch überlegt, welche Möglichkeiten bestehen, früher in den Ruhestand einzutreten.
Rechtsgrundlage für den o.a. engagierten Ruhestand ist das „Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunter-nehmen“ in der Fassung vom 27.06.2017. Das Gesetz beschreibt die Voraussetzungen für den Eintritt in diese Form des Ruhestands.
Nach aktuellen Informationen des VFDB liegt das Gesetz zur Verlängerung des engagierten Ruhestands bis zum Jahr 2023 momentan dem Bundestag und Bundesrat zur Beschlussfassung vor, so dass mit der Verabschiedung noch vor der Sommerpause zu rechnen ist.
Sie werden sich jetzt fragen, was das Gesetz mit dem Verband der Funkamateure in Post und Telekommunikation e.V. zu tun hat.
Die Regelungen zum engagierten Ruhestand umfassen die verschiedenen Möglichkeiten der Verpflichtung zu gesellschaftlichem Engagement, wie z.B. durch Ausübung eines Ehrenamtes.
Falls Sie beispielsweise Funkamateur sind oder es immer schon werden wollten, bietet es sich an, über eine Kombination von Beidem –nämlich dem Amateurfunk im Verein und dem Vorruhestand –ernsthaft nachzudenken.
Der Verband der Funkamateure in Post und Telekommunikation e.V., als Körperschaft des privaten Rechts, verfolgt gemeinnützige Zwecke. Deshalb kann die Ausübung eines Ehrenamtes im VFDB e.V. für den engagierten Ruhestand anerkannt werden.
Es gibt eine Reihe von Ehrenämtern im Verein. Hier einige Beispiele:
- als Stationswart, Gerätewart,
- als Ausbilder zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung,
- als Relaisverantwortlicher für ein oder mehrere Relaisstationen
- Vorstand im Orts- oder Bezirksverband
und viele Möglichkeiten mehr.
Für die Ausübung eines Ehrenamtes gibt es keine Entlohnung. Es werden allenfalls entstehende Spesen erstattet. Der monetäre Vorteil liegt beim engagierten Ruhestand bei der Höhe der zukünftigen Versorgungsbezüge.
Mindestens 1000 Stunden innerhalb von drei Jahren nach der Zurruhesetzung sind im Ehrenamt zu leisten. Das bedeutet für diesen „Ehrenamtler“, dass unter Berücksichtigung von freien Wochenenden und Feiertagen eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von ca. 1h 14 min. innerhalb dieser drei Jahre zu leisten sind. Die Leistung muss nicht täglich erbracht werden. Die Leistung muss nicht zur Last werden, wenn die Arbeit im Ehrenamt erfüllend ist und Spaß macht. Und das sollte sie auch. Es ist auch nicht vorgeschrieben, dass diese 1000 Ehrenamtsstunden nur in einem Verein erbracht werden müssen. Eine Kombination von Stunden mehrerer Ehrenämter ist hier möglich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie auch die anliegende Broschüre der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Deutsche Bundespost.
https://www.banst-pt.de/versorgung/engagierter-ruhestand/
Ihre Fragen zur Unterstützung des VFDB beim engagierten Ruhestand beantwortet Ihnen Danielo DL7TA vom Vorstand des VFDB gerne.
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