Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils Anfang Januar fällig. Die aktuellen Beitragssätze können der Beitrags- und Finanzordnung (BFO), Anlage 1 und Anlage 2, entnommen werden.

Das vorteilhafte automatische Beitragseinzugsverfahren nutzen 92,5 % unserer Mitglieder. Seit 2014 ist eine Teilnahme am Lastschriftverfahren für Neumitglieder verpflichtend.

Hier soll noch einmal der Ablauf der Beitragsverwaltung erklärt werden.

Jeweils im Januar wird der automatische Beitragseinzug gestartet, die Bank schreibt uns sofort den Betrag gut. Kann die Bank den Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen nicht abbuchen (fehlende Deckung, falsche Kontodaten), erfolgt eine Rückbelastung vom Beitragskonto des VFDB einschließlich einer Rücklastgebühr.

Unser Referent für den Beitragseinzug, wertet bis Mitte/Ende Januar die eingegangenen Zahlungen aus. Mitglieder, deren Beitragskonten für das laufende Jahr noch nicht ausgeglichen sind, werden an die fällige Zahlung erinnert. Der fällige Mitgliedsbeitrag erhöht sich um die entstandene Rücklastgebühr.

Wird bis Mitte Februar die Beitragszahlung nicht nachgeholt, erfolgt eine schriftliche und kostenpflichtige Mahnung mit Zahlungsziel von 2 Wochen. Die Kostenpauschale beträgt gem. BFO, Abs. 1, 10,00€. Zeitgleich werden die DARC-Leistungen und/oder der Bezug der Zeitschrift „Funkamateur“ bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt.

Sollte auch nach erfolgter Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist das Beitragskonto nicht ausgeglichen sein, erfolgt durch den Hauptvorstand der Ausschluss aus dem VFDB e.V. (vgl. Satzung des VFDB e. V., § 7 (3).

In Einzelfällen kann es auch mal vorgekommen, dass eine Bank den Beitragseinzug zurückweist, obwohl die Kontodaten in Ordnung sind, ein Grund dafür wird selten gefunden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass unserem Referenten bei aller Sorgfalt mal ein Fehler unterläuft. Wir bitten um Verständnis, wir arbeiten alle nur ehrenamtlich in unserer Freizeit. Sollte eine Unstimmigkeit bestehen, ein Anruf beim „Beitragseinzug“ klärt das Problem sicher schnell.

Die wenigen Selbstüberweiser vergessen schon mal die fällige Beitragszahlung, soweit sie keinen Dauerauftrag erteilt haben.

Bei den erfreulicherweise sehr wenigen Problemfällen handelt es sich zumeist um Mitglieder, von denen wir keine Telefonnummer haben und von denen wir keine E-Mailadresse kennen, die also auch keine Informationen über die Webseite bekommen. Wenn dann vielleicht noch der regelmäßige Kontakt zum Ortsverband fehlt, zeigt sich wie wichtig die Kommunikation ist, die haben wir ja bekanntlich auf unsere Fahnen geschrieben haben.

 

Kontakt

Über die eMail Adresse de8lba (ät) dg6ydy.de

oder

VFDB e.V. – Mitgliederbetreuung/Beitragseinzug
Barbara Wellinghausen, DE8LBA
Becklingen 15
29303 Bergen
Tel.: (0 50 51) 709 84 58

E-Mail: de8lba (ät) dg6ydy. de

 

Für unsere Selbstzahler hier das Beitragskonto:
IBAN:DE87241910150231749401
BIC: GENODEF1SDE
Volksbank Stade-Cuxhaven eG