Der Vorstand wird in den kommenden Monaten eine Überprüfung ausgewählter Relaisfunkstellen auf DFMG-Türmen vornehmen. Hierbei werden die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Parameter, sowie der baulichen und technischen Vorschriften geprüft. Die verantwortlichen Relaisbetreiber werden in diesem Zeitraum hierzu vom Vorstand zur Terminabsprache persönlich angeschrieben.
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Neues von der BNetzA – TKG+EMV Beitrag für 2012-2014 festgelegt
Am 31. Mai ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin hat die Bundesnetzagentur u.a. die Höhe der Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für den Amateurfunkdienst in Deutschland für die Jahre 2012 bis 2014 festgelegt.
Für das Jahr 2012 handelt es sich um 23,73 €, bestehend aus 3,04 € TKG- und 20,69 € EMV-Beitrag, für das Jahr 2013 um 32,47 €, bestehend aus 11,44 € TKG- und 21,03 € EMV-Beitrag und für das Jahr 2014 um 32,37 €, bestehend aus 8,85 € TKG- und 23,52 € EMV-Beitrag – zusammengerechnet 88,57 €. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Beiträge nach TKG im Bereich von 3 bis nun 11 € schwanken, der Beitrag nach EMV ist weitgehend stabil um 22 €. Es ist davon auszugehen, dass die Behörde in der nächsten Zeit entsprechende Beitragsbescheide an die Funkamateure versendet.
Die Beitragsforderungen müssen natürlich erst nach Aufforderung entrichtet werden.
Quelle RTA und BNetza