Am 16.09.2022 ist im Bundesgesetzblatt die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen.
Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für alle Funkdienste festgelegt.
In der Summe ergibt sich für die Jahre jeweils:
2019 13,87 Euro
2020 6,13 Euro
2021 11,24 Euro
Gesamtsumme für die 3 Jahre 31,24 Euro
Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen.
Funkamateure, die in dem gesamten Zeitraum über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich einen Bescheid über 31,24 Euro erhalten. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind.
Quelle:
2019 / 2020 / 2021
BGBl. 2022 Teil I Nr. 32 S. 1473
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung
vom 31. Aug. 2022
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